CAS bestätigt Sperre für Claudia Pechstein

von DESG Presse / 25.November 2009 / 16:05 Uhr

Der Court of Arbitration for Sport (CAS) in Lausanne bestätigte mit Urteil vom 25. November 2009 die von der International Skating Union (ISU) verhängte zweijährige Doping-Sperre für Claudia Pechstein. Die Athletin kann somit nicht in der Verbandsförderung verbleiben, die bestehende Wettkampfsperre wird aufrecht erhalten. Eine Qualifikation für die Teilnahme an den Olympischen Winterspielen in Vancouver 2010 ist nicht möglich.

Die DESG war im Verfahren als neutrale Partei beteiligt. Sie trug von objektiver Warte zur umfassenden Aufklärung des Sachverhaltes und der sich stellenden medizinischen und rechtlichen Fragen bei. Die DESG hatte sich stets dafür eingesetzt, sämtliche Beweismethoden einschließlich der indirekten Beweismethode mittels Blutprofilen im Anti-Dopingkampf konsequent zu nutzen und zugleich darauf hingewiesen, dass dabei die Vorgaben der ISU und der WADA eingehalten werden müssen. Entgegen der Bedenken der DESG und mehrerer namhafter Wissenschaftler sah der CAS diese Voraussetzungen im konkreten Fall als erfüllt an. Die DESG wird gegen das Urteil des CAS als höchste sportjuristische Instanz keine Rechtsbehelfe einlegen.

Die DESG vertrat stets einen einhundertprozentigen Anti-Doping-Kurs mit dem Prinzip „Null Toleranz“. Die DESG wird an dieser klaren Linie festhalten und auf Basis der geltenden Regeln weiter konsequent präventiv und repressiv gegen Doping und jeden Dopingtäter vorgehen.

Gerd Heinze
Präsident

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