| Rahmenrichtlinien |
|
- Auszüge aus den Rahmenrichtlinien des DOSB für die Bildung - Funktion der R-R-L
Den Ausbildungsträgern (DESG) steht es frei darüber hinaus je nach Anforderung der eigenen Sportart oder anderen praktischen Gesichtspunkten weitere Schwerpunkte zu setzen. Die Entwicklung von Selbstlernfähigkeit und Selbstlernorganisation des Einzelnen rückt in den Mittelpunkt. Die Sportorganisationen stellen Bildungsangebote bereit, geben Impulse und schaffen im Rahmen der Qualifikationsmaßnahmen ein Forum für den Erfahrungsaustausch. Struktur DSB – QualifizierungssystemTrainer / Trainerin – C Leistungssport 120 LE Die Aspekte zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte werden vorgegeben und untergliedern sich in:
Zulassung zur AusbildungC-Lizenz
Die Ausbildungsmaßnahmen für den Erwerb einer DOSB Lizenz sollen grundsätzlich Innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein. B-Lizenz
Nach Absolvierung einer entsprechenden, vom Spitzenverband festgelegten Fortbildung (15 LE) kann die Zulassung zur B-Lizenz erfolgen. Die Ausbildungsmaßnahmen für den Erwerb einer DOSB Lizenz sollen grundsätzlich Innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein. A-Lizenz
Die Ausbildungsmaßnahmen für den Erwerb einer DOSB Lizenz sollen grundsätzlich Innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein. Anerkennung anderer Ausbildungsabschlüsse Die Ausbildungsträger können in eigener Zuständigkeit darüber entscheiden, ob sie Ausbildungen anderer Ausbildungsträger oder Teile derselben anerkennen. Teile der Ausbildung können als Fernstudium/Heimstudium (z.B. e-Learning) im Umfang von 30 LE für die Ausbildungsgänge der Lizenzstufe anerkannt werden. Anerkennungen können erfolgen bei Qualifikationen die außerhalb des DSB-Ausbildungssystems erworben wurden, wie z.B. sportwissenschaftliche (sozial-) pädagogische Abschlüsse. Festlegung DESG:
Fort- und WeiterbildungEine Fortbildung von mindestens 15 LE für gültige Lizenzen muss vorgenommen werden:
Der Erwerb einer höheren Lizenzstufe verlängert automatisch die Gültigkeitsdauer der niedrigen Lizenzstufe mit. Verlängerung ungültig gewordener LizenzenFestlegung DESG:
LernerfolgskontrollenZur Anwendung kommen nur Inhalte, die Gegenstand der Ausbildung waren. Kriterien für das Bestehen der Lernerfolgskontrolle/Erlangung der Lizenz sind vorher offen zu legen. Bewertung von Lernerfolgskontrollen mit folgenden Kriterien:
Für den Lizenzerwerb muss in allen Ausbildungsgängen mindestens eine praxisorientierte Lernerfolgskontrolle absolviert werden, in der die Lehrbefähigung nachgewiesen wird. Die Lernerfolgskontrolle wird mit “bestanden” oder “nicht bestanden” gewertet. Die Ausbildungsträger (DESG) legen fest, unter welchen Bedingungen eine Lernerfolgskontrolle als “nicht bestanden” bewertet wird und unter welchen Bedingungen eine Wiederholung der Lernerfolgskontrolle erfolgen kann. Verantwortung der Spitzenverbände Die Spitzenverbände (DESG) sind Träger für die Trainerinnen/Trainer Ausbildung aller Stufen. Als Träger der jeweiligen Ausbildung nehmen sie die Lizenzierung im Auftrag des DOSB für die Absolventen dieser Ausbildungsgänge vor. Sie sind damit verantwortlich für die Einhaltung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung, sowie der Qualitätssicherung. Die Ausbildungsträger im Bereich der Spitzenverbände (DESG) entscheiden bei den jeweiligen Ausbildungsmaßnahmen in eigener Zuständigkeit über Kooperationsformen und Aufgabendelegationen. Festlegung DESG:
Der DESG Ordner zur Traineraus- und Fortbildung muss einmalig erworben werden und kostest 50€. Die Kosten zur Komplettierung der Einlagen werden durch die DESG übernommen. Als Informationsplattform dient die Homepage der DESG.
|













