An alle wirklich an der Wahrheit interessierten Menschen!

11.​03.​2026

An alle wirklich an der Wahrheit interessierten Menschen!

Wie versprochen werde ich ab heute Schritt für Schritt alle unwahren Tatsachenbehauptungen von Herrn Seppelt und seinen Mitstreitern aus den ARD-Berichten während der Olympischen Winterspiele zur Prime Time am 09.02.2026 und 11.02.2026 sowie aus den Veröffentlichungen auf Sportschau.de mit klaren Beweisen widerlegen.

Dabei werde ich Fakten, Dokumente und Zahlen offenlegen, die eigentlich bereits im Vorfeld von einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt und ihren investigativen Journalisten hätten recherchiert werden müssen. Genau das ist jedoch offensichtlich nicht geschehen. Statt sorgfältiger Recherche wurden Behauptungen verbreitet, die einer Überprüfung nicht standhalten.

Ich lade deshalb alle wirklich an der Wahrheit interessierten Menschen ein, sich anhand unserer detaillierten Dokumenten-, Fakten- und Zahlenzusammenstellung selbst ein Bild zu machen.

Der Text ist bewusst ausführlich. Denn belegbare Wahrheiten kann und darf man nicht verkürzen.

Vielen Dank an alle, die sich die Zeit nehmen.

Also beginnen wir.

1. Unwahre Tatsachenbehauptung

„Kosten des Verbandes, den Athleten aufgebürdet, deklariert als Teilnahmegebühr. Verschickt als Eigenbeteiligungsrechnung.“ (ARD-Bericht vom 09.02.2026)

Diese Darstellung ist nachweislich falsch.

Die in einzelnen Fällen in Rechnung gestellten Beträge beruhen ausschließlich auf vorab transparent kommunizierten Sonderkonstellationen.

Wenn eine Sportlerin oder ein Sportler aus sportfachlichen Gründen früher als im offiziellen Reiseplan der DESG zu einem Weltcup, einer Weltmeisterschaft oder Europameisterschaft anreisen möchte, seinen Aufenthalt beispielsweise wegen einer Abschlusszeremonie verlängern will oder eine andere Anreiseform wählt als die durch die Fördergeber genehmigte (etwa Flug statt Bahn), entstehen zusätzliche Kosten.

Diese Mehrkosten können gemäß den gesetzlichen Förderbestimmungen nicht vom Verband übernommen werden. Sie müssen daher – wenn der Athlet diese zusätzliche Option freiwillig wählt – von der betreffenden Person selbst getragen werden.

Wichtig ist:

Jeder Sportler entscheidet darüber völlig frei.

Diese Sonderkonstellationen sind klar geregelt – und zwar in den von der DESG veröffentlichten Qualifikationskriterien sowie in den Abrechnungsmodalitäten des Verbandes. Diese Dokumente sind öffentlich auf der Homepage der DESG einsehbar.

Damit ist transparent dokumentiert:

Der DESG e. V. bürdet seinen Athleten keine Kosten auf.

Die von Herrn Seppelt verbreitete Darstellung ist deshalb nachweislich falsch.

Einige werden nun einwenden, dass die ARD und Herr Seppelt sogar zwei Rechnungen veröffentlicht haben.

Die detaillierten Erläuterungen zu diesen Rechnungen sind in den beigefügten Dokumenten vollständig dargestellt. Daraus wird klar ersichtlich:

Diese Rechnungen sind kein Beleg für eine Kostenabwälzung der DESG auf ihre Athleten, sondern lediglich das Ergebnis der eben beschriebenen Sonderkonstellationen innerhalb der geltenden Regeln des Verbandes und der Fördervorgaben.

Deshalb stellt sich eine einfache Frage:

Wo genau erkennen Herr Seppelt und die ARD hier einen Skandal, der es rechtfertigt, zur Prime Time während der Olympischen Spiele verbreitet zu werden?

Nach Auffassung des DESG-Präsidiums wurde hier das völlig gesetzmäßige Vorgehen eines deutschen Spitzensportverbandes genutzt, um eine mediale Skandalisierung zu erzeugen.

Für die Athleten, die vier Jahre lang hart gearbeitet haben, um sich für die Olympischen Spiele zu qualifizieren, ist das ein Schlag ins Gesicht.

Die Olympischen Spiele wurden in diesem Moment mit einem angeblichen Skandalthema überlagert, das sich bei genauer Prüfung als unbegründet erweist.

Noch einmal klar formuliert:

Wenn die zeitlich genehmigten Vorgaben der Fördergeber eingehalten werden – dazu zählen unter anderem das Bundeskanzleramt und das Bundesverwaltungsamt – entstehen unseren qualifizierten Kadersportlern während der gesamten Saison keinerlei Eigenbelastungen für Flüge, Unterkunft oder Maßnahmenkosten.

Kein einziger Euro.

Die gesamte Saison über.

Diese Informationen hätte Herr Seppelt bereits durch eine einfache Recherche auf der Homepage der DESG finden können – und in diesem Fall auch finden müssen, bevor eine solche Geschichte zur Prime Time verbreitet wird.

Die Behauptung, die DESG bürde den eigenen Sportlern Verbandskosten auf, ist in keinem einzigen der vorliegenden Fälle belegbar.

Es handelt sich daher nicht um investigativen Journalismus, sondern um eine diffamierende und rufschädigende Darstellung vor einem Millionenpublikum.

Der Pauschalisierungsdrang von Herrn Seppelt geht in seinen Berichten inzwischen sogar so weit, dass er nicht einmal zwischen Eisschnelllauf und Shorttrack innerhalb der DESG unterscheidet.

Im Shorttrack existiert kein einziger Fall, der seine Darstellung stützen würde.

Auch dort gilt eindeutig:

Innerhalb der genehmigten Förderstrukturen werden keine Teilnahmegebühren erhoben.

Dass dieser grundlegende Sachverhalt nicht einmal recherchiert wurde, wirft erhebliche Fragen zur journalistischen Sorgfalt auf.

Trotzdem wurde daraus eine pauschale Aussage konstruiert, die angeblich für alle Athleten gelten soll.

Das ist nicht nur schwach recherchiert – es ist verantwortungslos.

Sehr schlecht gemacht, Herr Seppelt.

Leider ist dieses Muster nicht neu.

Bereits 2008 im Zusammenhang mit der sogenannten Wiener Blutbankaffäre erhob Herr Seppelt öffentlich schwerwiegende Dopingverdächtigungen gegen zahlreiche deutsche Biathleten und Skilangläufer – ohne belastbare Beweise.

Auch in der Causa Pechstein meldete er sich über viele Jahre hinweg immer wieder öffentlich zu Wort und begleitete die Berichterstattung über den Fall in einer Weise, die den Dopingverdacht fortlaufend verstärkte.

Dabei hat Claudia Pechstein über 16 Jahre juristisch gegen diesen Vorwurf gekämpft – der längste Rechtsstreit der Sportgeschichte.

Am Ende wurde sie vom Weltverband ISU rehabilitiert.

Die vom Vater vererbte Blutanomalie wurde als Ursache ihrer erhöhten Retikulozytenwerte anerkannt, und ihre sportlichen Leistungen wurden offiziell gewürdigt.

Von Herrn Seppelt war nach dieser Rehabilitierung jedoch kein entsprechendes öffentliches Wort der Einordnung zu hören.

Auch die Causa Erfurt im Jahr 2012 zeigt ein ähnliches Muster.

Dort wurde ein internationaler Dopingskandal konstruiert, obwohl zentrale Fakten falsch dargestellt wurden. Unter anderem wurde der Unterschied zwischen Infusionen und Re-Infusionen falsch eingeordnet, ebenso wie die Frage, welche medizinischen Maßnahmen ab welchem Zeitpunkt tatsächlich verboten waren.

Am Ende blieb von den massiven Vorwürfen nichts übrig.

Kein einziger Athlet wurde gesperrt.

Für die betroffenen Sportler und für den deutschen Eisschnelllauf entstand dennoch erheblicher Reputationsschaden.

Vor diesem Hintergrund stellt sich zwangsläufig die Frage, ob sich in der aktuellen Berichterstattung über die DESG erneut ein ähnliches Muster der Skandalisierung wiederholt.

Herr Seppelt hat mit Unterstützung der ARD nun seit dem 09.02.2026 zur Prime Time eine weitere Geschichte aufgebaut – die Causa DESG / Große.

Doch eines ist in Deutschland klar geregelt:

Das Verbreiten unwahrer Tatsachenbehauptungen ist nicht durch die Pressefreiheit gedeckt.

Darüber werden nun Gerichte entscheiden.

Die heute vorgelegten Dokumente und Fakten sind jedoch eindeutig.

An dieser Aktenlage kommen weder Herr Seppelt noch Herr Mebus vorbei. 

Die DESG und auch ich persönlich werden die ARD sowie die beteiligten Journalisten für diese Berichterstattung zur Verantwortung ziehen.

Das Gesetz nimmt seinen Lauf.

Und solange unwahre Behauptungen verbreitet werden, bleibt es unsere Pflicht, der Öffentlichkeit dieses Landes die Fakten klar und verständlich darzulegen.

Morgen folgt die nächste unwahre Tatsachenbehauptung – zum Thema Teamkleidung.

 

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