Faktenlage Teamkleidung
Wie angekündigt setze ich heute die Aufarbeitung der unwahren Tatsachenbehauptungen aus den ARD-Berichten während der Olympischen Winterspiele fort.
Nachdem im ersten Teil die falsche Darstellung zu angeblichen Kostenbelastungen für Athleten widerlegt wurde, geht es heute um die nächste Behauptung aus den Berichten von Herrn Seppelt und Herrn Mebus.
2. Unwahre Tatsachenbehauptung:
Zitat: „Mitunter müssen Athleten selbst für die Teamkleidung des Nationalkaders Geld zuschießen.“(ARD-Bericht vom 09.02.2026)
Auch diese Darstellung hält einer sachlichen Prüfung nicht stand.
Die Realität ist einfach und eindeutig: Die Team- und Wettkampfbekleidung der Nationalmannschaft wird den Athleten für ihre sportliche Nutzung kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Der Athlet hat dann zwei Möglichkeiten.
Erstens: Er gibt die Ausstattung am Ende der Saison zurück, was z.B. In dieser Saison im Einzelfall sogar geschehen ist. Dann entstehen keine Kosten.
Zweitens: Er entscheidet sich freiwillig, die komplette Ausstattung im Gesamtwert von rund 930 Euro dauerhaft zu behalten. In diesem Fall begleicht er die Rechnung in Höhe von 59,50 Euro (50 Euro plus 19 % Mehrwertsteuer), die er erhalten hat.
Der Hintergrund dafür ist kein Verbandsermessen, sondern geltendes Gemeinnützigkeitsrecht.
Die DESG ist ein gemeinnütziger Sportverband. Nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung dürfen Vermögenswerte einer gemeinnützigen Organisation nicht ohne Gegenleistung dauerhaft übertragen werden.
Dass fast alle Athleten von dieser Regelung Gebrauch machen, ist sicher kein Skandal, sondern eher eine mehr als nachvollziehbare Entscheidung. Vor allem aber ist es eines: freiwillig!
Das war's auch schon. Mehr steckt nicht dahinter. Kein System. Keine strukturelle Belastung der Athleten. Die Fakten zeigen sogar das Gegenteil.
Der Wert der Einkleidung pro Athlet ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen:
2022: 664 €
2023: 703 €
2024: 910 €
2025: 937 €
Es ist also schlichtweg falsch, dass Athleten mitunter für die Teamkleidung Geld zuschießen müssen.
Der geschilderte Vorgang wäre unter normalen journalistischen Gesichtspunkten nicht einmal eine Erwähnung wert, doch bei den Herren Seppelt und Mebus wird daraus ein Anlass für eine Skandalisierung.
Doch schon ein kurzer Blick in die zugrunde liegenden Regelungen und Dokumente hätte genügt, um die tatsächlichen Zusammenhänge korrekt darzustellen.
Das wirft eine grundsätzliche Frage auf: Wer überprüft innerhalb der ARD eigentlich die Arbeit ihrer investigativen Journalisten?
Die ARD finanziert sich aus den Gebühren von Millionen Bürgerinnen und Bürgern. Diese Gebührenzahler dürfen erwarten, dass elementare journalistische Standards eingehalten werden.
Dazu gehört vor allem eines: Fakten vollständig recherchieren und den kompletten Zusammenhang darstellen. Gerade bei investigativer Berichterstattung müsste es innerhalb der ARD eine funktionierende redaktionelle Kontrolle geben, die sicherstellt, dass Behauptungen, auch tatsächlich belastbar sind. Die Berichterstattung über die Teamkleidung der DESG lässt in den Augen des Verbandes nur eine von zwei Schlussfolgerungen zu:
Entweder gibt es eine solche Kontrollinstanz in der ARD nicht, oder – falls doch – hat sie offensichtlich versagt.
Fazit: Die Fakten liegen offen – auch diese zweite Behauptung aus der ARD-Berichterstattung erweist sich bei genauer Prüfung als haltlos.
Morgen folgt Teil 3. Dann geht es um die nächste zentrale Behauptung der Berichterstattung – die angeblich jahrelangen Wartezeiten auf Prämienauszahlungen für Athleten. Auch dort werden wir die tatsächlichen Abläufe und Fakten offenlegen und das miserable journalistische Handwerk der ARD und ihrer investigativen Journalisten Namens Seppelt und Mebus entlarven.