DESG e.V. erwirkt erste Verbote gegen unzulässige Berichterstattung
DESG e.V. erwirkt erste Verbote gegen unzulässige Berichterstattung
Wichtige Teilerfolge auf dem Weg zur vollständigen Wahrheit
Der Deutsche Eisschnelllauf- und Shorttrackgemeinschaft e.V. hat mit seinem juristischen Vorgehen gegen mehrere Medienvertreter erste Erfolge erzielt.
So hat das Landgericht Hamburg gegen die Zeitung "taz" eine einstweilige Verfügung erlassen. Bestimmte Äußerungen eines ehemaligen Rechnungsprüfers des DESG e.V. in einem taz-Artikel vom 12.02.2026 ("Untragbare Zustände für Spitzensportler"), die sich auf "angebliches Finanzgebaren" des Präsidenten beziehen, dürfen nicht mehr verbreitet werden. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurde vom Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000,00.- EURO oder Ordnungshaft angedroht.
Auch gegen den WDR, MDR, die Journalisten Hajo Seppelt und Jörg Mebus hat das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung erlassen.
Die Unterstellung und Falschbehauptung, dass Sportlerinnen und Sportler des DESG e.V. „jahrelang auf die Auszahlung von Prämien warten müssen“ (ARD-Berichterstattung vom 09.02.2026), wurde vom Gericht als unwahre Tatsachenbehauptung untersagt. Auch hier droht bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000,00.- EURO oder Ordnungshaft.
Gleichzeitig wird damit auch die Äußerung des ARD-Sportkoordinators Axel Balkausky („Alle von der DESG angegriffenen Aussagen in unserer Berichterstattung sind wahr und belegbar“) im Interview mit der Deutschen Presse-Agentur (siehe dazu u.a. 07.03.2026: https://www.sueddeutsche.de/sport/nach-hausverbot-eisschnelllauf-wirbel-ard-haelt-abmahnung-fuer-unzulaessig-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-260307-930-781492) juristisch widerlegt.
Denn eben nicht alle von dem DESG e.V. angegriffenen Aussagen in der ARD-Berichterstattung sind wahr und belegbar, ergo ist seine Behauptung eine "Fake-News“!
Weitere Punkte wurden nur deshalb nicht untersagt, weil es sich hierbei nach der Auffassung des Gerichts nicht um Tatsachenbehauptungen, sondern um Meinungsäußerungen handelte. Gegen diese unzutreffende Rechtsauffassung wird der DESG e.V. Beschwerde einlegen, so dass das OLG Hamburg in 2. Instanz über das weitere Verbot entscheiden wird.
Für Präsident Matthias Große sind die gerichtlich getroffenen Entscheidungen wichtige Teilerfolge auf dem Weg zur vollständigen Wahrheit.
Der Kampf geht weiter, so Große:
"Ich bin froh, dass das Landgericht die Lügen klar als Lügen erkannt hat. Wir gehen natürlich weiter und werden ALLE Lügen entlarven.
Fake-News sind Fake-News. Mit Journalismus, der wie im Fall der Berichterstattung der Herren Seppelt und Mebus, auch noch mit Beiträgen der Bürgerinnen und Bürger finanziert wird, hat das nichts zu tun. 'Meinungen' der Herren Seppelt & Mebus sind noch lange keine belastbaren Wahrheiten! Im Gegenteil. Wir werden in alle notwendigen Instanzen gehen, um unsere eindeutigen Beweise gegen diese falschen 'Meinungen‘ richtig werten zu lassen! Es ist schlimm genug, dass die 'Prime-Time' bei den Olympischen Spielen zur Verbreitung der 'Meinung' von Seppelt & Mebus benutzt wurde. Keine Fakten? Keine Tatsachen? Nur alles so ausgedrückt, wie es sein muss, um uns zu diskreditieren!!! Nicht mit uns! Wer glaubt, dass er die Öffentlichkeit täuschen kann und den DESG e.V. ungestraft in den Schmutz zieht, der wird verklagt. Wir kämpfen gemeinsam gegen diese Form der Rufschädigungen, die nur ein Ziel zu haben scheinen: Unseren Verband zu zerstören."
Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass ein weiteres einstweiliges Verfügungsverfahren gegen den WDR, RBB und die Journalisten Seppelt und Mebus derzeit am Landgericht Hamburg anhängig ist. Wir gehen davon aus, dass hier in den nächsten Tagen eine gerichtliche Entscheidung erlassen wird.