Klare Fakten entlarven die bewussten Falschmeldungen des TERV

03.​07.​2026

Klare Fakten entlarven die fehlerhaften Darstellungen des Thüringer Eis- und Rollsportverbandes e. V.

 

DESG beantragt fristgerecht alle vier Bundesstützpunkte – Unterlagen vollständig an das Bundeskanzleramt übermittelt

 

Berlin, 3. Juli 2026 – Die Deutsche Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft e.V. (DESG) nimmt zu den in der Presseerklärung des Thüringer Eis- und Rollsportverbandes e.V. (TERV) vom 26. Juni 2026 erhobenen Vorwürfen Stellung und weist diese ausdrücklich und dokumentiert zurück.

Die DESG hat fristgerecht die Anträge für alle vier Bundesstützpunkte Eisschnelllauf eingereicht. Die vollständigen Unterlagen wurden am heutigen Tag an das Bundeskanzleramt versandt. Damit ist genau das eingetreten, was die DESG gegenüber ihren Mitgliedern, den Athletinnen und Athleten sowie ihren Partnern zu jeder Zeit klar und transparent dargestellt hat.

 

Die fristgerecht eingereichten Anträge stehen im Widerspruch zu den von Herrn Rüberg und Herrn Schneider in der Presseerklärung vom 26. Juni 2026 geäußerten Behauptungen.

 

Gezielte Schädigung des Verbandes

Aus Sicht des DESG-Präsidiums diente das Vorgehen von Herrn Rüberg und Herrn Schneider nicht einer sachlichen Auseinandersetzung oder der Erarbeitung konstruktiver Lösungen für den deutschen Eisschnelllauf. Das Präsidium sieht darin vielmehr ein Vorgehen, das geeignet ist, die DESG öffentlich in ein negatives Licht zu rücken und Vertrauen zu untergraben. Dabei werden auch zentrale Fragen der sportlichen Zukunft für verbandspolitische Auseinandersetzungen herangezogen. 

 

Hinzu kommt ein weiterer schwerwiegender Vorgang: Ein Vertreter eines Landesverbandes, namentlich Herr Rüberg, forderte mit E-Mail vom 18. Juni 2026 um 13:41 Uhr gegenüber dem kommissarischen Vizepräsidenten Eisschnelllauf der DESG, Herrn Dr. Peter Adeberg, ausdrücklich, dass dieser keine Kontaktaufnahme mit den Sportlerinnen und Sportlern am Standort Erfurt in Bezug auf die Unterzeichnung der neuen Athletenvereinbarung vornehmen solle.

 

Der Versuch, einem Vizepräsidenten des Bundesverbandes den direkten Austausch mit den Athletinnen und Athleten zu verwehren, stellt aus Sicht des Präsidiums einen schwerwiegenden Eingriff in die verbandliche Arbeit dar und unterstreicht die gezielte Abschottung gegenüber der DESG.

 

Besonders problematisch bewertet das Präsidium die Aufforderung an Thüringer Athletinnen und Athleten, die Athletenvereinbarung der DESG nicht zu unterzeichnen. Ein solches Vorgehen kann nicht nur der DESG, sondern vor allem den betroffenen Sportlerinnen und Sportlern, den Trainerinnen und Trainern sowie dem gesamten Leistungssport in Deutschland schaden. Wer Athletinnen und Athleten dazu auffordert, für die Teilnahme am organisierten Leistungssport erforderliche Vereinbarungen nicht zu unterzeichnen, riskiert Nachteile und Unsicherheiten zulasten der Betroffenen.

 

Rechtliche Schritte werden geprüft

Das DESG-Präsidium weist darauf hin, dass das aus seiner Sicht verbandsschädigende Verhalten nicht ohne Konsequenzen bleiben kann. Weitere rechtliche und verbandsrechtliche Schritte werden derzeit durch die zuständigen Stellen geprüft. 

Die DESG sieht es als erforderlich an, dem Umstand entgegenzutreten, dass durch unzutreffende öffentliche Darstellungen die Arbeit des Verbandes, die Zukunft seiner Bundesstützpunkte und das Vertrauen der Athletinnen und Athleten sowie der öffentlichen Fördermittelgeber beeinträchtigt werden.

 

Strukturgespräche werden konsequent fortgeführt

Die weiteren Strukturgespräche werden wie angekündigt fortgesetzt und bis Ende September 2026 abgeschlossen sein.

Die DESG wird ihre Mitglieder im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 17. Oktober 2026 in Dresden umfassend und transparent über die Ergebnisse, die zukünftige Struktur der Bundesstützpunkte und die weiteren sportlichen Planungen informieren.

 

Zu dieser außerordentlichen Mitgliederversammlung werden durch das Präsidium Vertreterinnen und Vertreter der Dienstherren eingeladen. Ziel der Einladung ist die Darstellung der bisherigen Zusammenarbeit und ein Ausblick auf die gemeinsame zukünftige Arbeit im Sinne des Leistungssportes.

Damit wird erneut deutlich: Die DESG setzt auf verlässliche Partnerschaften, klare Strukturen und eine langfristige Entwicklung des deutschen Eisschnelllaufs und Shorttracks.

 

Dank an Bayern, Berlin, Chemnitz. Dresden und Inzell

Das Präsidium der DESG bedankt sich ausdrücklich bei den Verantwortlichen der Bundesstützpunkte Bayern, Berlin, Chemnitz, Dresden und Inzell für die vertrauensvolle, konstruktive und partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe.

Diese Zusammenarbeit zeigt, dass notwendige Strukturveränderungen sachlich, professionell und gemeinsam gestaltet werden können, wenn alle Beteiligten das Wohl der Athletinnen und Athleten und die Zukunft des Sports in den Mittelpunkt stellen.

Das Präsidium des DESG e.V. freut sich in diesem Zusammenhang sehr, die außerordentliche Mitgliederversammlung am 17. Oktober 2026 in Dresden durchzuführen.

 

Fakten statt Stimmungsmache

Das DESG-Präsidium stellt abschließend klar:

Alle vier Bundesstützpunkte Eisschnelllauf wurden fristgerecht beantragt. Die vollständigen Unterlagen wurden am 3. Juli 2026 an das Bundeskanzleramt versandt. Den tendenziösen und bewusst einseitigen Äußerungen aus der TERV-Presseerklärung vom 26. Juni 2026 wurde damit die Grundlage entzogen. 

Die DESG wird ihren eingeschlagenen Weg konsequent fortsetzen. Sie wird sich weder durch öffentliche Stimmungsmache noch durch persönliche Angriffe davon abbringen lassen, die notwendigen Entscheidungen für eine sportlich erfolgreiche, wirtschaftlich stabile und zukunftsfähige Entwicklung des deutschen Eisschnelllaufs und Shorttracks zu treffen.

 

Das Präsidium der

Deutschen Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft e. V.