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Sportartspezifische Übergangsregeln für die Wiederaufnahme des Eisschnelllauf- und Short Track Sports

28. 05. 2020

Die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft e.V. hat in Zusammenarbeit mit sportlich übergeordneten Verantwortlichen sowie ausgewählten Stützpunktvertretern, sportartspezifische Übergangsregeln für die Wiederaufnahme des Eisschnelllauf- und Short Track Sports entwickelt. Zudem waren Vertreter aus Landesfachverbänden und Sportstätten sowie Experten aus dem medizinischen Bereich in den Arbeitsprozess eingebunden.

Die Regeln orientieren sich an den „10 Leitplanken des DOSB für die Rückkehr zum Vereinsbasierten Sport“.

Auf dem Weg zurück in eine schrittweise Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs, müssen diese Richtlinien zwingend Beachtung finden.

Die Verantwortungsträger/innen in den Vereinen sind angehalten die Übergangsregeln strikt zu beachten und diese an die Trainer/ innen und Sportler/ innen weiterzugeben.

Die sportartspezifischen Übergangsregeln der DESG dienen als verbindliche Sicherheitsmaßnahmen, welche gegebenenfalls noch durch entsprechende Maßnahmen vor Ort individuell ergänzt werden müssen.  

Die DESG-Übergangsregeln stehen ab sofort zum Download bereit.