Bundesverfassungsgericht fällt Urteil zugunsten von Claudia Pechstein

13. 07. 2022

Klage der Rekordolympionikin vor dem OLG München stattgegeben

 

Seit dem 12. Juli 2022 hat die dienstälteste Eisschnellläuferin Deutschlands Gewissheit: Sie darf den internationalen Eisschnelllaufverband ISU auf Schadensersatz und Schmerzensgeld vor dem Münchner Oberlandesgericht verklagen. Dieses Urteil fällte das Bundesverfassungsgericht 13 Jahre nach der Unrechtssperre.

 

Die geschichtsträchtige Entscheidung markiert den Wendepunkt in der langandauernden Auseinandersetzung mit der ISU. Zudem wird der Beschluss sich ebenfalls auf zukünftige Verfahren vor dem internationalen Sportgerichtshof auswirken.

 

Viele Jahre der Ungewissheit und Demütigung sind nicht spurlos an der erfolgreichsten deutschen Eisschnellläuferin und dem Verband vorbeigegangen. Dennoch kämpften sich Pechstein und ihr Team auch nach zahlreichen Rückschlägen und schweren Krisen immer wieder zurück.

 

„Mein Team und ich haben immer an die Gerechtigkeit geglaubt“, meint die 50-Jährige im Nachgang des Gerichtsurteils. „Ich verspüre jetzt eine unglaubliche Erleichterung, meinen Fall vor einem deutschen Gericht unter rechtsstaatlichen Regeln verhandeln zu dürfen.“

 

„Dem Urteil im Namen des Volkes ist nichts hinzuzufügen. Es zeigt, dass die ISU und der CAS mit den Unrechtssperren gegen Claudia Pechstein gescheitert sind“, so Matthias Große, Präsident der DESG und Lebensgefährte der Athletin. Weiterhin ergänzt er: „Wir haben jetzt eine rechtsklare Situation. Der Kampf ist noch nicht vorbei. Wir werden den Weg bis zum Schluss weitergehen.“

 

Der Verband steht geschlossen hinter Claudia Pechstein und dem Prozess und wünscht ihr und ihren Beratern viel Erfolg und Kraft für die kommenden Verhandlungen.