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Landgericht Hamburg weist Antrag des MDR gegen DESG und Matthias Große zurück

28.​05.​2026

Presseerklärung

 

Landgericht Hamburg weist Antrag des MDR gegen DESG und Matthias Große zurück

 

Das Landgericht Hamburg hat den Antrag des Mitteldeutschen Rundfunks auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Deutsche Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft e.V. sowie gegen DESG-Präsident Matthias Große zurückgewiesen.

 

Gegenstand des Verfahrens waren Äußerungen im Zusammenhang mit der öffentlichen Auseinandersetzung um die Berichterstattung des ARD-Journalisten Hajo Seppelt während der Olympischen Winterspiele 2026. Der MDR hatte sich gegen kritische Formulierungen betreffend Hajo Seppelt gewandt und eine gerichtliche Unterlassung beantragt.

 

Das Landgericht Hamburg folgte dem Antrag nicht. In seinem Beschluss vom 28. Mai 2026 stellte das Gericht fest, dass der geltend gemachte Unterlassungsanspruch nicht besteht. Der Antrag wurde zurückgewiesen; die Kosten des Verfahrens trägt der MDR.

 

Nach Auffassung des Gerichts verletzte die angegriffene Berichterstattung den MDR nicht in seinem Anstaltspersönlichkeitsrecht. Die Äußerungen befassen sich nicht spezifisch mit dem MDR oder dessen Programm, sondern mit dem angeblichen Verhalten des Journalisten Hajo Seppelt gegenüber Athletinnen und Athleten vor Ort. Auch eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des MDR als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt sah das Gericht nicht.

 

Norman Buse, Rechtsanwalt der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST, der den DESG und Matthias Große in dem Verfahren vertritt, kommentiert: 

 

„Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg unterstreicht einen zentralen Grundsatz des Äußerungsrechts: Die Kritik an der 

persönlichen Arbeitsweise eines Journalisten ist nicht automatisch ein Angriff auf die Rundfunkanstalt als Institution. Das Gericht hat hier 

klar die rechtlichen Grenzen des Ehrenschutzes für staatliche Organisationen aufgezeigt.“

 

DESG-Präsident Matthias Große erklärt dazu:

 

„Wir nehmen die Entscheidung des Landgerichts Hamburg mit großer 

Zufriedenheit zur Kenntnis. Kritik gehört zum Sport und zur Öffentlichkeit dazu. 

Selbige müssen sich aber auch die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender 

gefallen lassen. 

Unsere Aufgabe als Verband ist es, unsere Sportlerinnen und Sportler zu schützen. 

Dazu war es aus unserer Sicht dringend erforderlich, die ARD in aller gebotenen Deutlichkeit dafür zu kritisieren, dass sie während der Olympischen Spiele durch ihre tendenziöse Berichterstattung nachweislich massiv Unruhe in die Mannschaft gebracht hatte und den Erfolg der Sportlerinnen und Sportler torpediert hat."

 

Am kommenden Montag wird in Berlin eine weitere gerichtliche Verhandlung in diesem Themenkomplex stattfinden. Diese Verhandlung wurde von Herrn Seppelt angestrebt. Vor dem Hintergrund der heutigen Entscheidung des Landgerichts Hamburg blickt der DESG mit besonderer Aufmerksamkeit auf die anstehende Entscheidung in Berlin.

 

"Wir sehen auch dem Verfahren in Berlin zuversichtlich entgegen. Auch wenn dort andere rechtliche Fragen im Mittelpunkt stehen werden, sind wir überzeugt, unsere Position umfassend und mit den notwendigen Belegen vertreten zu können", so Matthias Große.

 

 

Deutsche Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft e.V.

 

Präsidium