Alle 79 Athletinnen und Athleten haben vor dem Fristablauf die Athletenvereinbarung unterschrieben
Presseerklärung
Alle Athletinnen und Athleten unterzeichnen Athletenvereinbarung
Berlin, 27.06.2026
Alle 79 Kadersportlerinnen und Kadersportler der Deutschen Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft e. V. haben vor dem Fristablauf die aktuelle Athletenvereinbarung unterzeichnet.
Das Präsidium der DESG begrüßt dieses eindeutige Ergebnis und dankt allen Athletinnen und Athleten ausdrücklich, die die Athletenvereinbarung ohne Einschränkungen unterschrieben haben, für ihre Entscheidung. Mit der klaren und eindeutigen Unterzeichnung bekennen sich die Sportlerinnen und Sportler zu den gemeinsamen Strukturen, Anforderungen und Zielen des Leistungs- und Spitzensports innerhalb der DESG.
Der zur Verfügung gestellte Zeitraum wurde von diesen Athleten genutzt, um sich intensiv mit den Inhalten der Athletenvereinbarung auseinanderzusetzen, Fragen zu klären und Hinweise einzubringen. Die DESG hat diesen Dialog aufgenommen und die Vereinbarung an den entsprechenden Stellen angepasst und weiterentwickelt.
Mit ihren Unterschriften erkennen diese Athletinnen und Athleten die gemeinsamen Rechte und Pflichten innerhalb des Bundeskaders an. Sie dokumentieren zugleich ihre Bereitschaft, die sportfachlichen Strukturen, Trainingsanforderungen und verbindlichen Regeln eines olympischen Spitzenverbandes mitzutragen.
Das Präsidium dankt diesen Sportlerinnen und Sportlern auch dafür, dass sie sich durch irreführende Schriftwechsel, öffentliche Spekulationen und teilweise einseitige Berichterstattungen nicht von ihrem sportlichen Weg haben abbringen lassen. Sie haben sich eigenständig und verantwortungsvoll mit der Athletenvereinbarung beschäftigt und eine klare Entscheidung für ihre sportliche Zukunft getroffen.
Side Letter der Erfurter Athletinnen und Athleten
Auch die Athletinnen und Athleten des Bundesstützpunkts Erfurt haben die Athletenvereinbarung unterzeichnet.
Sie haben ihrer Unterzeichnung jedoch einen sogenannten Side Letter beigefügt, in dem sie weitergehende Hinweise, Erwartungen und Forderungen formulieren.
Das Präsidium nimmt diesen Side Letter zur Kenntnis und wird sich zeitnah und sorgfältig mit den darin angesprochenen Punkten beschäftigen. Die Inhalte werden innerhalb der zuständigen Gremien geprüft, bewertet und beraten.
Verbindliche Grundlage für den Leistungssport
Die Athletenvereinbarung bildet die notwendige Grundlage für eine verlässliche Zusammenarbeit zwischen der DESG und ihren Kaderathletinnen und Kaderathleten.
Sie schafft Klarheit insbesondere über:
die gegenseitigen Rechte und Pflichten,
die Trainings- und Maßnahmenplanung,
Lehrgangs- und Wettkampfteilnahmen,
die Zusammenarbeit mit den Bundestrainerinnen und Bundestrainern,
die medizinische und sportwissenschaftliche Betreuung,
Kommunikations- und Informationspflichten,
die Nutzung der durch den Verband und die Förderinstitutionen bereitgestellten Leistungen.
Die Zugehörigkeit zum Bundeskader ist mit umfangreichen Förder-, Trainings- und Unterstützungsleistungen verbunden. Gleichzeitig setzt sie Verlässlichkeit, eine professionelle Zusammenarbeit und die Anerkennung gemeinsamer Regeln voraus.
DESG-Präsident Matthias Große erklärt:
„Wir danken allen Athletinnen und Athleten ausdrücklich für die Unterzeichnung der Athletenvereinbarung. Das ist ein klares Bekenntnis zum Leistungs- und Spitzensport und zu einer verbindlichen Zusammenarbeit innerhalb unseres Verbandes.
Auch die Erfurter Athletinnen und Athleten haben die Vereinbarung unterzeichnet. Den von ihnen zusätzlich übersandten Side Letter werden wir sorgfältig prüfen und uns zeitnah mit den darin formulierten Anliegen und Forderungen beschäftigen.“
Die DESG befindet sich in einem notwendigen Strukturprozess mit dem Ziel, den deutschen Eisschnelllauf und Shorttrack langfristig international erfolgreicher aufzustellen.
Dazu gehören leistungsfähige Trainingsgruppen, klare Verantwortlichkeiten, verbindliche Vereinbarungen und eine professionelle Zusammenarbeit zwischen Athletinnen und Athleten, Trainern, Verband, Dienstherren und Förderinstitutionen.
Die Unterzeichnung der Athletenvereinbarung ist hierfür ein wichtiges und positives Signal. Sie schafft Verlässlichkeit und bildet die gemeinsame Grundlage für die weitere Vorbereitung auf die kommenden internationalen Höhepunkte und die Olympischen Winterspiele 2030.
Deutsche Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft e. V.
Das Präsidium


